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zu § 285a ABGB (Riss)

Riss7. AuflJänner 2023

Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.

[BGBl 1988/179]

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