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zu § 163 ABGB (Höllwerth)

Höllwerth7. AuflJänner 2023

Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.

[idF BGBl I 2013/15]

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