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zu § 161 ABGB (Höllwerth)

Höllwerth7. AuflJänner 2023

Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen.

[idF BGBl I 2013/15]

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