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zu § 445 ABGB (Wagner)

Wagner3. AuflMärz 2018

Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.

 

Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigenthumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bey den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.

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