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zu § 440 ABGB (Wagner/Ecker)

Wagner/Ecker3. AuflMärz 2018

Vorschrift über die Kollision der Einverleibungen.

 

Hat der Eigenthümer eben dieselbe unbewegliche Sache zwey verschiedenen Personen überlassen; so fällt sie derjenigen zu, welche früher die Einverleibung angesucht hat.

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