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zu § 20 VKrG (Foglar-Deinhardstein)

Foglar-Deinhardstein3. AuflJuni 2016

Bei Kreditverträgen in Form von Überziehungsmöglichkeiten, bei denen der Kredit nach Aufforderung oder binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist, ist klar und prägnant Folgendes anzugeben:

1. die Art des Kredits;

2. die Identität und die Anschriften der Vertragsparteien sowie gegebenenfalls die Identität und die Anschrift des beteiligten Kreditvermittlers;

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