V. Aus dem Verhältnisse eines Staatsbürgers.
Den vollen Genuss der bürgerlichen Rechte erwirbt man durch die Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft in diesen Erbstaaten ist Kindern eines Österreichischen Staatsbürgers durch die Geburt eigen.
V. Aus dem Verhältnisse eines Staatsbürgers.
Den vollen Genuss der bürgerlichen Rechte erwirbt man durch die Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft in diesen Erbstaaten ist Kindern eines Österreichischen Staatsbürgers durch die Geburt eigen.