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zu § 6 Abs 2 Z 3 KSchG Leistungsänderungen (Eccher)

Eccher3. AuflSeptember 2006

(2) Sofern der Unternehmer nicht beweist, dass sie im Einzelnen ausgehandelt worden sind, gilt das gleiche auch für Vertragsbestimmungen, nach denen ...

3. der Unternehmer eine von ihm zu erbringende Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen kann, es sei denn, die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Verbraucher zumutbar, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist;

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