Vor mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt hatte das Vorhaben konkrete Formen angenommen, mit einer Neuauflage des „Klang-Kommentars“ der österreichischen Zivilrechtswissenschaft und Rechtsprechung in aktueller Fassung wieder jenen Großkommentar zum österreichischen bürgerlichen Recht zur Verfügung zu stellen, der sich durch hohes wissenschaftliches Niveau und Praxisnähe gleichermaßen auszeichnet und dessen Vorauflagen viele Jahrzehnte gleichsam das „Rückgrat“ der österreichischen Zivilrechtsdogmatik gebildet haben.