Inhaltsübersicht
Die actio negatoria gem § 364 Abs 2 stellt eine lex specialis des negatorischen Eigentumsschutzes bei Immissionen dar. Nicht die Negatoria ist das Novum der III. TN, sondern die Lösung des Kollisionsproblems gleichrangiger Eigentumsrechte. Rechtszuweisung von absoluten Rechten und Rechtszuweisungsschutz sind vielmehr bereits dem ABGB 1811 immanent: Die in § 354 verankerte Ausschließungsbefugnis ist von den Verfassern als eigener dinglicher Rechtsschutz iS einer Eigentumsfreiheitsklage gegen sämtliche Störungen verstanden worden. Die historischen Quellen sprechen eher dagegen, dass der Fall der Anmaßung von Servitutsrechten in § 523 gleichzeitig auch Rechtsgrundlage für die Abwehr von rein faktischen Störungen sein soll. Der Größenschluss
Koziols , wonach in Analogie zu § 523 die Bestimmung erst recht auf faktische Störungen ohne rechtsanmaßenden Charakter Anwendung findet, ist daher weder nötig noch naheliegend.