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zu § 1491 ABGB (Vollmaier)

Vollmaier3. AuflApril 2012

Einige Rechte sind von den Gesetzen auf eine noch kürzere Zeit eingeschränkt. Hierüber kommen die Vorschriften an den Orten, wo diese Rechte abgehandelt werden, vor.

Stammfassung JGS 1811/946

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