Ersitzung.
Wird das verjährte Recht vermöge des gesetzlichen Besitzes zugleich auf jemand anderen übertragen; so heißt es ein ersessenes Recht, und die Erwerbungsart Ersitzung.
Ersitzung.
Wird das verjährte Recht vermöge des gesetzlichen Besitzes zugleich auf jemand anderen übertragen; so heißt es ein ersessenes Recht, und die Erwerbungsart Ersitzung.