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zu § 1376 ABGB (Thöni)

Thöni3. AuflJuli 2011

1)
durch Novation;

 

Die Umänderung ohne Hinzukunft einer dritten Person findet statt, wenn der Rechtsgrund, oder wenn der Hauptgegenstand einer Forderung verwechselt wird, folglich die alte Verbindlichkeit in eine neue übergeht.

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