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zu § 281 ABGB (Mondel)

Mondel3. AuflNovember 2020

Besondere Rechte und Pflichten des Kurators

 

(1) Der Kurator hat das Recht und die Pflicht, alle Tätigkeiten vorzunehmen, die zur Besorgung der übertragenen Angelegenheiten erforderlich sind. Der Kurator hat dabei die Interessen der vertretenen Person bestmöglich zu wahren.

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