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zu § 265 ABGB (Fritz)

Fritz3. AuflNovember 2020

Wirkungsbereich

 

(1) Die volljährige Person und ihr gewählter Erwachsenenvertreter haben eine Vereinbarung (§ 1002) zu schließen und dabei die Vertretungsbefugnisse des Erwachsenenvertreters festzulegen.

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