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ABGB: Großkommentar zum ABGB - Klang-Kommentar
§§ 44-136 ABGB EheG und EPG, Fenyves/Kerschner/Vonkilch
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zu § 82 EheG (Steininger)
Steininger
3. Aufl
September 2021
(1)
Der Aufteilung unterliegen nicht Sachen (§ 81), die
ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder ihm ein Dritter geschenkt hat,
dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten allein oder der Ausübung seines Berufes dienen,
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Stichworte
Aufteilung, Erträge ausgenommener Sachen
Aufteilung, Geschenke Dritter
Aufteilung, Geschenke der Ehegatten untereinander
Aufteilung, Sachen des persönlichen Gebrauchs oder der Berufsausübung
Aufteilung, Surrogation
Aufteilung, Wertsteigerungen
Aufteilung, ausgenommene Sachen
Aufteilung, eingebrachte Sachen
Aufteilung, von Todes wegen erworbene Sachen
Ausstattung, Aufteilung
Ehewohnung
Ehewohnung, Opt-in
Ehewohnung, besonderer Bedarf eines Ehegatten
Ehewohnung, besonderer Bedarf eines gemeinsamen Kindes
Hausrat
Unternehmen in der Aufteilung, Unternehmen
Unternehmen in der Aufteilung, Unternehmensanteile
Unternehmen in der Aufteilung, Unternehmenserlöse
Unternehmen in der Aufteilung, Unternehmenserträge
Unternehmen in der Aufteilung, zu einem Unternehmen gehörende Sachen
§ 82 EheG