vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 78 EheG (Mautner-Lassnig)

Mautner-Lassnig3. AuflSeptember 2021

Tod des Verpflichteten

 

(1) Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf die Erben als Nachlaßverbindlichkeit über.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte