Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung [im Lande Österreich und im übrigen Rechtsgebiet] vom 6. Juli 1938.
Erster Abschnitt
Recht der Eheschließung
A. Ehefähigkeit
Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung [im Lande Österreich und im übrigen Rechtsgebiet] vom 6. Juli 1938.
Erster Abschnitt
Recht der Eheschließung
A. Ehefähigkeit