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zu § 876 ABGB (Vonkilch/Walch)

Vonkilch/Walch3. AuflSeptember 2022

Die vorstehenden Bestimmungen (§§ 869 bis 875) finden entsprechende Anwendung auf sonstige Willenserklärungen, welche einer anderen Person gegenüber abzugeben sind.

IdF RGBl 1916/69 (III. TN).

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