25. Hauptstück
Ausübung der Strafgerichtsbarkeit über Soldaten im Frieden
Soldat im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Angehörige des Präsenzstandes des Bundesheeres.
25. Hauptstück
Ausübung der Strafgerichtsbarkeit über Soldaten im Frieden
Soldat im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Angehörige des Präsenzstandes des Bundesheeres.