Gegen die Urteile der Landesgerichte über eine gemäß den §§ 463, 464 und 478 an sie gelangte Berufung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig.
BGBl I 93/2007
Gegen die Urteile der Landesgerichte über eine gemäß den §§ 463, 464 und 478 an sie gelangte Berufung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig.
BGBl I 93/2007