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zu § 447 StPO (Oberlaber)

Oberlaber1. AuflNovember 2020

22. Hauptstück
Verfahren vor dem Bezirksgericht

 

Für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht gelten die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.

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