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zu § 257 StPO (Nimmervoll)

Nimmervoll1. AuflNovember 2020

7. Urteil des Gerichtshofes

 

Nachdem der Vorsitzende die Verhandlung für geschlossen erklärt hat, zieht sich das Schöffengericht zur Urteilsfällung in das Beratungszimmer zurück. Der Angeklagte wird, wenn er verhaftet ist, einstweilen aus dem Sitzungssaal abgeführt.

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