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zu § 220 StPO (Nimmervoll)

Nimmervoll1. AuflNovember 2020

13. Hauptstück
Vorbereitungen zur Hauptverhandlung

 

Beteiligte des Hauptverfahrens sind neben der Staatsanwaltschaft (§ 210 Abs. 2) der Angeklagte (§ 48 Abs. 1 Z 2), der Haftungsbeteiligte (§ 64), der Privatankläger (§ 71), der Subsidiarankläger (§ 72) sowie der Privatbeteiligte (§ 67).

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