vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 237 StPO (Nimmervoll/Riffel)

Nimmervoll/Riffel2. AuflJuli 2025

2. Amtsverrichtungen des Vorsitzenden und des Schöffengerichts während der Hauptverhandlung

 

(1) Die auf Grund der §§ 233 bis 235 und 236 Abs. 1 und 2 ergehenden Beschlüsse sind sofort zu vollstrecken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte