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§ 55 SPG (Weiss)

Weiss3. AuflJänner 2024

Sicherheitsüberprüfung 1)

 

(1) Sicherheitsüberprüfung ist die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit2) eines Menschen anhand personenbezogener Daten3), die Aufschluß darüber geben, ob Anhaltspunkte4) dafür bestehen, daß er gefährliche Angriffe5) begehen werde.

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