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Vor §§ 51–80 SPG (Völker)

Völker3. AuflJänner 2024

4. Teil:
Verarbeiten personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

Inhaltsübersicht

Literatur

S § 51

A. Kommentar (Vor §§ 51–80)

1
Mit 25. Mai 2018 trat in Österreich – wie auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Geltung. Gleichzeitig trat ein neues Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG) in Kraft, das einerseits Durchführungsbestimmungen zur DSGVO enthält und andererseits das Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 2016/680 vom 27. April 2016 „zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung. Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates“ (Datenschutzrichtlinie Polizei und Justiz; DS-RL) ist.

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