Materialien
RV:324 „BV iSd Z. 11 [in der Zählung der RV] sollen der näheren Ausgestaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften und Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse dienen.“
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RV:324 „BV iSd Z. 11 [in der Zählung der RV] sollen der näheren Ausgestaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften und Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse dienen.“