vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 97 ArbVG - 11. Unfallverhütung und Gesundheitsschutz nach Z 8 (Binder)

Binder11. LfgMai 2013

Materialien

RV:324324RV 840 BlgNR 13. GP 84. „BV iSd Z. 11 [in der Zählung der RV] sollen der näheren Ausgestaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften und Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse dienen.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte