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zu § 29 ArbVG (Kietaibl)

Kietaibl5. LfgJuni 2008

Fünftes Hauptstück
Die Betriebsvereinbarung

 

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuß, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.

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