II.
Ab 1. Jänner 2022 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:
A. Allgemeiner Teil
II.
Ab 1. Jänner 2022 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:
A. Allgemeiner Teil
