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zu § 2 NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Die Erteilung einer Gebrauchserlaubnis ist nur auf Antrag zulässig.

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