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zu § 2 NÖ Umgebungslärmschutzverordnung (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

Berechnungsgebiet: jener geografische Bereich, für den die Lärmbelastung in Form einer strategischen Lärmkarte dargestellt wird;Modellgebiet: jener geografische Bereich, in dem alle schallausbreitungs-relevanten Informationen für die Berechnung und Darstellung im Berechnungsgebiet abgebildet sind;

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