Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
Berechnungsgebiet: jener geografische Bereich, für den die Lärmbelastung in Form einer strategischen Lärmkarte dargestellt wird;Modellgebiet: jener geografische Bereich, in dem alle schallausbreitungs-relevanten Informationen für die Berechnung und Darstellung im Berechnungsgebiet abgebildet sind;