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zu § 3 NÖ Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Für den betriebsbedingten Schall gelten der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden und der Nachtlärmindex Lnight gemäß Definition in Anhang 1 der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, ABl. Nr. L 189 vom 18. Juli 2002, S. 12.

Landesstraßen-LärmimmissionsschutzVO

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