Die Landesregierung hat durch Verordnung unter Bedachtnahme auf umzusetzende Unionsrecht sowie die Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich des Lärmschutzes, der Lärmminderung Seite 1979und der Lärmverhütung nähere Regelungen zu erlassen über:
Die Landesregierung hat durch Verordnung unter Bedachtnahme auf umzusetzende Unionsrecht sowie die Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich des Lärmschutzes, der Lärmminderung Seite 1979und der Lärmverhütung nähere Regelungen zu erlassen über:
