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zu § 12 NÖ Straßengesetz 1999 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Für den Bau und die Umgestaltung einer öffentlichen Straße ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.

Umgestaltungen von diesen Straßen,

bei denen keine Rechte von Parteien nach § 13 Abs. 1 Z. 2 bis 5 berührt werden oder

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