Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022
3. Abschnitt Feuerpolizeiliche Beschau
(1) Die Brandsicherheit von Bauwerken ist mindestens einmal innerhalb von 10 Jahren zu überprüfen. Die feuerpolizeiliche Beschau dient der Feststellung von Zuständen, die