Die Ermittlung der Einheitssätze zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr und die Ermittlung des schmutzfrachtbezogenen Anteiles der Kanalbenützungsgebühr ist entsprechend der in der Anlage angeschlossenen Formblätter vorzunehmen.
Die Ermittlung der Einheitssätze zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr und die Ermittlung des schmutzfrachtbezogenen Anteiles der Kanalbenützungsgebühr ist entsprechend der in der Anlage angeschlossenen Formblätter vorzunehmen.
