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zu § 11 NÖ Kanalgesetz 1977 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Die nach diesem Gesetz zu erlassenden Verordnungen werden mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgt, sofern sie keinen späteren Inkrafttretungstermin enthalten.

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