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zu § 5 NÖ Kanalgesetz 1977 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten, wenn der Gemeinderat die Einhebung einer solchen Gebühr beschlossen hat.

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