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Niederösterreichisches Baurecht, Kienastberger/Stellner-Bichler
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zu § 11 NÖ Campingplatzgesetz 1999 (Kienastberger/Stellner-Bichler)
Kienastberger/Stellner-Bichler
3. Aufl
September 2022
(1)
Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer
einen Campingplatz ohne Anzeige oder trotz Untersagung errichtet oder erweitert (§ 3),
einen Campingplatz vor Feststellung nach § 4 betreibt,
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§ 11 NÖ Campingplatzgesetz 1999
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