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zu § 11 NÖ Campingplatzgesetz 1999 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer

einen Campingplatz ohne Anzeige oder trotz Untersagung errichtet oder erweitert (§ 3),einen Campingplatz vor Feststellung nach § 4 betreibt,

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