Anmerkung:
Über das generelle Ziel des NÖ Campingplatzgesetzes wurde in den Gesetzesmaterialien Folgendes (auszugsweise) ausgeführt:
„Der nunmehr vorliegende Entwurf eines Campingplatzgesetzes 1999 beschränkt sich daher als Ergänzung des NÖ Raumordnungsgesetzes und der NÖ Bauordnung auf die Regelung der Errichtung, Ausstattung und behördlichen Aufsicht von Campingplätzen.
