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zu § 21 NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

7. Teil
Verfahren und Kosten

 

Für die behördlichen Verfahren nach diesem Gesetz ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2020, anzuwenden.

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