Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022
2. Abschnitt Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energiegebrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
(1) Die Marktüberwachungsbehörde ist im Rahmen ihrer Kontrollbefugnisse auch befugt,