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zu § 20a NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

2. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energiegebrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

 

(1) Die Marktüberwachungsbehörde ist im Rahmen ihrer Kontrollbefugnisse auch befugt,

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