Baustoffliste
Baustofflisten
(1) Das Österreichische Institut für Bautechnik wird damit betraut, die Baustoffliste ÖE durch Verordnung festzulegen. Diese Verordnung ist in den „Mitteilungen des Österreichischen Instituts Seite 1670für Bautechnik“ kundzumachen. Sie ist beim Österreichischen Institut für Bautechnik und beim Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Die Kundmachung und die Auflage der Verordnung sind durch einen Hinweis in den Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung bekanntzumachen. Vor der Festlegung der Verordnung ist die Wirtschaftskammer Österreich anzuhören.
