(1) Das Land Niederösterreich ist gemeinsam mit den anderen Bundesländern Träger und ordentliches Mitglied des Vereins „Österreichisches Institut für Bautechnik“.<i>Kienastberger/Stellner-Bichler</i>, NÖ Baurecht<sup>Aufl. 3</sup> (2022), Seite 1655 Seite 1655
(2) Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) ist Behörde für: