vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 3 Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Nach dem besonderen Nutzungszweck ist bei Sondergebieten (§ 16 Abs. 1 Z. 6 NÖ ROG 1976)

mit besonderem Schutzbedürfnis auf die jeweils erforderlichen Immissionswerte, ohne besonderes Schutzbedürfnis auf die jeweils möglichen Emissionswerte

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte