Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 3. Februar 1970, LGBl. Nr. 108, über die Ausführung der Bebauungspläne außer Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 3. Februar 1970, LGBl. Nr. 108, über die Ausführung der Bebauungspläne außer Kraft.
