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zu § 5 Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Bebauungsplan

Planzeichen

(1) Rechtswirksame Änderungen des Bebauungsplanes gemäß § 73 der NÖ Bauordnung 1996 sowie die Streichung und Nachtragung von Kenntlichmachungen sind als Schwarz-Rot-Drucke der betreffenden Blätter auszuführen, welche der ursprünglichen Plandarstellung anzuschließen sind. Im Schwarz-Rot-Druck sind sämtliche Signaturen und Umrandungen des Bebauungsplanes (bzw. des betreffenden Planblattes) in der bisher geltenden Fassung schwarz darzustellen, die außer Kraft getretenen Signaturen und Umrandungen sind kreuzweise rot durchzustreichen, die neuen Signaturen und Umrandungen sind rot auszuführen;

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