Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt:
Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (Seveso III-Richtlinie), Amtsblatt. Nr. L 197 vom 24. Juli 2012, S. 1-37;