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Niederösterreichisches Baurecht, Kienastberger/Stellner-Bichler
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zu § 44 NÖ ROG 2014 (Kienastberger/Stellner-Bichler)
Kienastberger/Stellner-Bichler
3. Aufl
September 2022
(1)
Der Umlegungsplan ist zu genehmigen, wenn er
die Schaffung von nach Lage, Form und Größe, zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken gewährleistet,
die erforderlichen Verkehrsflächen vorsieht und
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